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Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern KSA in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern Pastoralpsychologische Weiterbildung Kommunikation und Seelsorge Supervision und Coaching

Ethische Richtlinien

Orientierung · Schutz · Verantwortung

Verantwortung, Respekt und der Schutz persönlicher Integrität bilden die Grundlage pastoralpsychologischer Arbeit.

Alle Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP) sind mit den Grundsätzen eines ethisch angemessenen Verhaltens in Seelsorge, Therapie, Beratung und Supervision vertraut. Als Supervisorinnen und Supervisoren sind wir diesen Richtlinien verpflichtet.

Eigene Grenzen beachten

Die eigenen Kompetenzen und Qualifikationen realistisch einschätzen.

Keine Indoktrination

Menschen in ihrer Freiheit und eigenen Überzeugung respektieren.

Abhängigkeiten beachten

Beruflich entstehende Abhängigkeiten verantwortlich gestalten.

Integrität schützen

Die persönliche Würde und Integrität jedes Menschen wahren.

Abstinenz wahren

Sexuelle Grenzen gegenüber Klientinnen und Klienten uneingeschränkt achten.

Schweigepflicht einhalten

Vertrauliche Informationen zuverlässig schützen.

Auszug aus § 9 der Satzung der DGfP

Die einzelnen Bestimmungen lassen sich aufklappen. Alle Überschriften und Inhalte können direkt im KSA-Akkordeon bearbeitet werden.

1. Ethische Verpflichtungen

Die DGfP verpflichtet ihre Mitglieder in ihrer pastoralpsychologischen Arbeit auf die Einhaltung ethischer Grundsätze. Dazu gehören insbesondere das Beachten der Grenzen der eigenen Kompetenz und Qualifikation, der Verzicht auf Indoktrination, der verantwortliche Umgang mit beruflich entstehenden Abhängigkeiten, der Respekt vor der persönlichen Integrität, die uneingeschränkte Abstinenz im sexuellen Bereich gegenüber Klientinnen und Klienten sowie die Einhaltung der Schweigepflicht.

2. Beschwerden

Im Fall von Beschwerden Betroffener führt die DGfP ein eigenes Verfahren durch. Beschwerden sind an die erste Vorsitzende beziehungsweise den ersten Vorsitzenden zu richten.

3. Verfahren und Berufung

Über die Verfolgung von Beschwerden und eine bei deren Begründetheit zu verhängende Maßnahme entscheidet die Standeskommission. Dem Mitglied steht innerhalb eines Monats nach Erhalt des schriftlichen Abschlussberichtes die Berufung vor dem Gesamtvorstand zu. Dieser entscheidet letztinstanzlich.

4. Mögliche Sanktionen

Mögliche vereinsrechtliche Sanktionen sind ein Verweis (Rüge), die Aberkennung aller von der DGfP vergebenen Titel oder der Ausschluss aus der DGfP.

5. Geschäftsordnung

Das Verfahren der Standeskommission wird durch die von der Mitgliederversammlung beschlossene Geschäftsordnung festgelegt.

Mitglieder der Standeskommission

  • Dr. Thomes Beelitz (GOS)
  • Anja Behrens (GPP)
  • Marianne Bevier (KSA)
  • Dr. Joachim Schlör (PPS)
  • Annemarie Pultke (T)

Fragen zum Verfahren?

Der Vorsitzende der Standeskommission beantwortet Fragen vertraulich über das Kontaktformular der DGfP.