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Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern KSA in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern Pastoralpsychologische Weiterbildung Kommunikation und Seelsorge Supervision und Coaching

Pastoralpsychologische Supervision

Beruf reflektieren · Perspektiven entwickeln

Pastoralpsychologische Supervision begleitet berufliche Praxis, stärkt Kompetenzen und verbindet persönliche, systemische und theologische Perspektiven.

Formen der Supervision

Einzelsupervision

Eigene Anliegen im vertraulichen Gespräch mit einer Supervisorin oder einem Supervisor reflektieren.

Gruppensupervision

Berufliche Themen gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen in einer begleiteten Gruppe bearbeiten.

Teamsupervision

Arbeit, Rollen, Kommunikation und Zusammenarbeit eines Teams gemeinsam reflektieren.

So beginnt eine Supervision

1. Kontakt aufnehmen

Eine KSA-Supervisorin oder einen KSA-Supervisor aus dem Arbeitskreis auswählen und das Anliegen besprechen.

2. Genehmigung klären

Kirchliche Mitarbeitende holen die Genehmigung der oder des Dienstvorgesetzten ein. Ehrenamtliche wenden sich an Pfarramt oder Dekanat.

3. Vereinbarung ausfüllen

Das Formblatt „Vereinbarung über Supervision“ gemeinsam mit der Supervisorin oder dem Supervisor ausfüllen.

4. Digital einreichen

Der Antrag wird über Dekanin oder Dekan an das Referat P2.2 für strategische Personalentwicklung weitergeleitet.

Ziele der Supervision
  • aus Erfahrungen und Einsichten der eigenen Praxis lernen
  • die eigene Praxis theologisch durchdringen und Praxis und Spiritualität verbinden
  • personenbezogen sowie systemisch denken und handeln
  • eigene Anteile im Beziehungsgeschehen wahrnehmen und von Fremdanteilen unterscheiden
  • eigene Fähigkeiten im Licht des Feedbacks anderer würdigen
  • Einsichten der Humanwissenschaften angemessen aufnehmen
  • persönliche und berufsbezogene Inhalte bearbeiten
  • Perspektiven für die eigene Fort- und Weiterbildung entwickeln
Dauer und Vereinbarung

Pastoralpsychologische Supervision erstreckt sich in der Regel über zehn Supervisionsstunden. Als Teil einer fortlaufenden Weiterbildung kann sie längerfristig in Anspruch genommen werden. Inhalte und Ziele werden nach den eigenen Bedürfnissen vertraglich vereinbart. In der Regel findet Supervision in der Dienstzeit statt.

Digitaler Antragsweg

Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter reicht den Antrag zunächst bei der zuständigen Dekanin oder dem zuständigen Dekan ein. Nach der Genehmigung wird er digital an das Referat P2.2 für strategische Personalentwicklung weitergeleitet.

E-Mail: strategischepersonalentwicklung_bgue@elkb.de
Aktuelle Informationen: ELKB-Intranet

Kosten und Zuschüsse
LeistungGebühr
Einzelsupervision, 60 Minuten80,00 €
Gruppensupervision, 60 Minuten100,00 €
Teamsupervision, 60 Minuten100,00 €
Fahrtzeitpauschale bei Gruppen- oder Teamsupervision20,00 € pro Stunde
Fahrtkostennach den jeweiligen Richtlinien der Landeskirche

Supervisionen aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung sind mit bis zu 70 % der Kosten, maximal 800 € pro Person und Jahr, zuschussfähig. Fahrtkosten gehen zu Lasten der Teilnehmenden. Bitte Gebühren und Zuschüsse vor der Veröffentlichung prüfen.

Passende Supervision finden

Die Mitglieder des Arbeitskreises bieten Einzel-, Team- und Gruppensupervision an. Zusätzliche Auskünfte erteilt Pfr. Steffen Lübke unter steffen.luebke@elkb.de.